Telefonische Krankschreibung verlängert

Ärzte können die Arbeitsunfähigkeit von Patienten mit leichten Atemwegsinfekten bis Ende März 2023 per Telefon feststellen.


Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) wegen Erkältungsbeschwerden ist bis zum 31. März 2023 telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) mitgeteilt. Ohne diese Verlängerung wäre die telefonische Krankschreibung am 30. November 2022 ausgelaufen.

Die Möglichkeit gilt nur für leichtere Atemwegserkrankung. Der Betroffene ruft in der Praxis eines niedergelassenen Arztes an. Ist der Arzt – das Gespräch mit einer medizinisch-technischen Fachkraft ist nicht ausreichend – nach einer eingehenden telefonischen Beratung von der Arbeitsunfähigkeit überzeugt, darf eine Krankschreibung für bis zu sieben Tage erfolgen. Die Krankschreibung darf einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden.

Der Hausärzteverband kritisiert, dass die telefonische Krankschreibung befristet und nicht dauerhaft ist. Die Möglichkeit einer telefonischen AU, sofern eine Behandlung in der Praxis aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist, sei auch für die betroffenen Patienten eine ernome Erleichterung.

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